Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie informieren, dass wir natürlich immer für Sie da sind. Wenn wir auch zur Zeit auf E-Mails und Telefonate beschränkt sind. Gerne beraten wir Sie beispielsweise im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Fragen oder stellen Herabsetzungsanträge beim Finanzamt und der Sozialversicherung. Laufend aktualisierte Unternehmer-Infos finden Sie übrigens hier –> Infos vom Steuerberater und Infos der WKO.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
(Zur Kurzarbeit, siehe etwas weiter unten im Text)
Herzliche Grüße, Ihre SFÄ Teams
Corona-SteuerNews
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- Härtefallfonds: Alles zur Phase 2 – Start 20.04.20Der Härtefallfonds ist eine Hilfsmaßnahme in der Corona-Krise für Selbstständige und dient der Deckung der Lebenserhaltungskosten von Unternehmer*innen. Die Beantragung für die […]
- Werden Unternehmer ausreichend unterstützt?Unternehmer*innen werden mit den bisher getroffenen Maßnahmen der Regierung nicht ausreichend unterstützt. Während Dienstnehmern bei der Kurzarbeit zwischen 80-100% (bei Lehrlingen) des […]
- Corona Hilfspaket: FixkostenzuschussDer neue Corona Hilfsfonds soll österreichische Unternehmen bei Liquiditätsengpässen auf Grund der Corona-Krise mit finanziellen Mitteln helfen. Der Corona Hilfsfond besteht aus […]
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Steuern, Abgaben und Sozialversicherung
Um die Steuern, Abgaben und Sozialversicherung an eventuelle Umsatzeinbußen anpassen zu können bzw. Zahlungen aufschieben zu können, würden wir Sie bitten uns zu kontaktieren damit wir alle erforderlichen Anträge für Finanzamt und SVS für Sie korrekt erledigen können.
Kurzarbeit
Anleitung Sozialpartnervereinbarung für Corona-Kurzarbeit
Der Arbeitgeber hat hierbei die Sozialpartnervereinbarung und das AMS-Antragsformular auszufüllen (Berechnungshilfe). Die Vereinbarung ist vom Arbeitgeber und sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern (oder dem Betriebsrat) zu unterzeichnen. Das Formular und die Vereinbarung sind vom Arbeitgeber mit einer Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Grund von Corona und den Folgemaßnahmen per Mail (hier) an das AMS zu senden. Die Originale sind postalisch an die jeweilige AMS-Landesstelle zu senden.
Am besten Sie beantragen gleichzeitig die Zugangsdaten für das eAMS-Konto Ihres Unternehmens. Dieses werden Sie für die Abrechnung der Kurzarbeit benötigen. Für das eAMS Konto benötigen Sie einen (1) Firmenbuchauszug oder Registerauszug, (2) eine Ausweiskopie des Hauptanwenders (=die Person, die das eAMS Konto verwalten soll) und (3) das Formular eAMS Vertretungsbefugnis. Die zweite Seite (Vollmacht zur Nutzung des eAMS Kontos) ist nur auszufüllen wenn jemand anderes als die Geschäftsführung die Verwaltung übernehmen soll. Die Zugangsdaten werden per RSa-Brief zugesandt.
Sozialpartnervereinbarung: