Unternehmer*innen werden mit den bisher getroffenen Maßnahmen der Regierung nicht ausreichend unterstützt. Während Dienstnehmern bei der Kurzarbeit zwischen 80-100% (bei Lehrlingen) des Nettolohns abgedeckt werden, bekommen Unternehmer*innen bei weitem nicht solche Unterstützungen. Die Zahlungen aus den Härtefallfonds sind maximal Almosen.
Kredite sind in der Krise nicht wirklich einfacher zu bekommen
Unternehmer*innen dürfen um Kredite ansuchen, die sie dann selbsverständlich abarbeiten dürfen. Abgesehen davon sind diese Kredite und die Kreditgarantien des Bundes ebenso an diverse Bonitätsbedingungen geknüpft, die einige Unternehmen nicht erfüllen.
Fixkostenzuschuss: ein Tropfen auf dem heißen Stein?
Darüberhinaus gibt es einen nicht-rückzahlbaren Fixkostenzuschuss für Unternehmer*innen. Bei einem Umsatzrückgang zwischen 40-60% können diese mit einem Kostenzuschuss von 25% der Fixkosten rechnen. Den Kommentar dazu ersparen wir uns. Detail am Rande: Diesen großzügigen Zuschuss bekommen nur Unternehmen, die vor der Covid-19-Krise ein „gesundes“ Unternehmen (nach den URG-Kennzahlen) waren. Nach unserer Einschätzung gibt´s dann für rund 20% der Unternehmen nichts!
Prämie für Dienstnehmer: die „Corona-Prämie“
Eine interessante Begünstigung könnte die „Coronaprämie“ sein. Diese besagt, dass Zulagen und Bonusauszahlungen an Mitarbeiter*innen (auch an mitarbeitende Ehegatt*innen oder Familienmitglieder) bis zu € 3.000,- steuer- und sozialversicherungsfrei sind, wenn sie vom Arbeitgeber aufgrund der Covid-19-Krise zusätzlich geleistet werden.
Wir wissen, wie schwierig es die Unternehmer in diesen Corona-Zeiten haben. Sprechen Sie mit uns bezüglich Ihrer Optimierungsmöglichkeiten. Ihre SFÄ-Steuerberater beraten Sie gerne.
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